Allgemeines zum Arbeitskreis Sozialdienst

Arbeitskreis Sozialdienst 2016 (Quelle : BGK Fotoabteilung, Quack)

Struktur des Arbeitskreises
Am Arbeitskreis Sozialdienst kann jeder Kollege/in, der in der DMGP ist und in einem Querschnittzentrum im Sozialdienst arbeitet gerne teilnehmen. Wir freuen uns über jedes aktive neue Mitglied.
Es gibt einen Mehrheitsbeschluss des Arbeitskreises, dass keine Case Manager, Pflegedienste oder sonstige Kollegen aus der Industrie an unserem Arbeitskreis teilnehmen.
Organisator/in des Arbeitskreises ist der jeweilige Kollege/in des Querschnittzentrums, welches den Arbeitskreis ausrichtet. Themen werden immer ein Jahr vorher in der Herbsttagung gesammelt.
In Hamburg haben wir eine AK Sprecherin gewählt. Diese ist Cordula Ruf vom Schweizer Paraplegiker Zentrum. Weiterhin wurde 2014 Katja Wölfel als wissenschaftliche Beirätin gewählt und vom Vorstand der DMGP bestätigt. Die Wahl des wissenschaftlichen Beirates ist auf drei Jahre angelegt, eine Wiederwahl ist möglich, für den AK Sprecher gibt es aktuell keine zeitliche Begrenzung.
Die Themen des Arbeitskreises orientieren sich immer an der aktuellen und länderübergreifenden Sozial- und Gesundheitspolitik.

Historie des Arbeitskreises
Der Sozialdienst wurde 1982 von Martin Gramm in Heidelberg gegründet, wo auch das erste Treffen stattfand. Ziel des Arbeitskreises war der Austausch und das Networking. Heidelberg, Bad Wildungen, Ludwigshafen, Frankfurt, Hamburg und Koblenz waren an diesem ersten Treffen dabei. Das nächste Treffen fand 1983 in Hamburg statt und 1984 in Bad Wildungen. Danach tagte der AK ein bis zwei Mal jährlich wechselnd in den Zentren.
Nach und nach schlossen sich die anderen Zentren an. Der Arbeitskreis hat in den 80er Jahren eine Sozialstatistik über die soziale Situation von Menschen mit Querschnittlähmung bei der Entlassung aus der medizinischen Reha erstellt. Diese Daten wurden an der DMGP in Bayreuth 1988 vorgestellt. 1990 hat Erika Jetter, Sozialarbeiterin, erstmals als wissenschaftliche Beirätin des AK Sozialdienstes an der DMGP teilgenommen. Sie berichtete, dass sie die nächsten zwei Jahre im AK der Psychologen mitgewirkt hat, der AK Sozialdienst erst danach unter der DMGP getagt hatte. Bis dahin war der AK Sozialdienst autark.
Im Anschluss an Erika Jetter übernahm Jörg Giesecke über viele Jahre die Tätigkeit als wissenschaftlicher Beirat. Durch sein umfangreiches rechtliches Wissen und politisches Engagement brachte er viele wichtige Informationen und Anregungen, für die Menschen mit Querschnittlähmung und deren Angehörige, in den Vorstand der DMGP und auch in den AK. 2014 hat Katja Wölfel die Tätigkeit als wissenschaftliche Beirätin übernommen. 2015 wurde auch eine Arbeitskreissprecherin gewählt. Dieses Amt hat Cordula Ruf-Sieber übernommen.

Dieser Text ist vorläufig. Wir bitten, Kollegen aus dieser Zeit, die Daten und Infos zu überprüfen und allenfalls zu ergänzen oder Änderungen Katja Wölfel oder Cordula Ruf zur Korrektur zu geben. Vielen Dank!

Aufgaben des Sozialdienstes im stationären Bereich (von J. Giesecke)
Die Aufgaben und Arbeitsinhalte der Sozialdienste der Zentren für Querschnittgelähmte orientieren sich an der „Gemeinsame Empfehlung nach § 13 Abs. 2 Nr. 10 SGB IX über die Zusammenarbeit mit Sozialdiensten und vergleichbaren Stellen (Gemeinsame Empfehlung „Sozialdienste“) vom 08.11.2005 der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation in Deutschland. Da eine Übertragung der Empfehlung auf die Schweiz und Österreich nur bedingt möglich ist, erfolgte eine Überarbeitung und entsprechende Anpassung durch den Arbeitskreis Sozialdienste.

Die Sozialdienste an Zentren für Querschnittgelähmte arbeiten beratend nach umfassendem ganzheitlichem Ansatz. Ziel ihrer Arbeit ist es, durch Information, gezielte Intervention und Unterstützung dem betroffenen querschnittgelähmten Menschen die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen.
In Sozialdiensten arbeiten qualifizierte, fachlich ausgebildete Mitarbeiter/innen, die über fundierte Kenntnisse und einschlägige Erfahrungen im Bereich der Rehabilitation und Teilhabe, des Sozialrechts sowie über Beratungskompetenz verfügen. Der Sozialdienst hat eine Organisationsstruktur und verfügt über ein definiertes Aufgabenspektrum.

Die Sozialdienste sind auf Grund ihrer interdisziplinären Perspektive und ihrer ganzheitlichen Arbeitsweise Kooperationspartner für die Kostenträger und alle anderen am Rehabilitations- und Teilhabeprozess Beteiligten.
Sozialdienste informieren und beraten querschnittgelähmte Menschen und ihre Angehörigen in sozialen, persönlichen, finanziellen und sozialrechtlichen Fragen. Sie leisten auf Wunsch des betroffenen Menschen Unterstützung im umfassenden Sinne insbesondere in der Bewältigung der Folgen der Krankheit und Behinderung sowie der Eingliederung und geben Auskunft z.B. über adäquate Rehabilitationsmöglichkeiten und den Weg ihrer Beantragung. Sozialdienste regen Leistungen zur Teilhabe an und leiten diese in Abstimmung mit dem Kostenträger ggf. ein.

Sozialdienste erarbeiten mit dem betroffenen Menschen Perspektiven, indem sie beraten, Informationen bereitstellen und zeitnah den betroffenen Menschen unterstützen, die Rehabilitations-/Teilhabemöglichkeiten zu erschließen. Dabei arbeiten Sozialdienste eng mit allen am Rehabilitationsgeschehen Beteiligten zusammen (z.B. Kostenträgern, behandelnden Ärzten, Leistungserbringern, Selbsthilfegruppen, Angehörigen) und organisieren auch weitergehende Maßnahmen (z.B. Einleitung/Vermittlung von häuslicher Versorgung, ambulanter oder stationärer Pflege, Kurzzeitpflege, Betreutem Wohnen sowie Kontakte zu Selbsthilfegruppen).
Der Sozialdienst unterstützt den betroffenen Menschen bei einer zeitnahen Antragstellung von Teilhabeleistungen beim zuständigen Rehabilitationsträger.
Sozialdienste vermitteln bei Bedarf zwischen den Rehabilitationsträgern und dem betroffenen Menschen.

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