Arbeitskreis Ärzte
Ordnung des Arbeitskreises:
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft ist jeder Ärztin / jedem Arzt mit folgenden Voraussetzungen möglich:
– Mitglied der DMGP
– Tätigkeit in Einrichtungen, die Querschnittgelähmte behandeln (Querschnittzentren der DMGP), betreuen oder beraten
– Tätigkeit in Forschung und / oder Lehre mit dem Schwerpunkt Querschnittlähmung
– Die Zahl der Arbeitskreismitglieder ist nicht begrenzt.
– Industrievertreter sind nicht als Mitglieder zugelassen, eine Teilnahme am Treffen des Arbeitskreises als Referent ist auf Einladung möglich.
Aufgaben und Ziele
Der Arbeitskreis dient dem Erfahrungs- und Informationsaustausch zwischen den an der Behandlung, Betreuung und Beratung von Querschnittgelähmten beteiligten Zentren, Einrichtungen und Organisationen.
Der Arbeitskreis nimmt folgende Aufgaben wahr:
– Bearbeitung von aus dem Vorstand übertragener Aufgaben
– Entwicklung und Durchführung fachspezifischer Fort- und Weiterbildungen
– Erarbeitung von Empfehlungen und Richtlinien (Leitlinien)
– Bearbeitung wissenschaftlicher Fragestellungen
– Stellungnahme zu relevanten Themen der Behandlung und Rehabilitation
– Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben sollten Arbeitskreisgruppen aus 4–6 Arbeitskreismitgliedern gebildet werden.
– Die Arbeitskreismitglieder haben Zugang zu den im Arbeitskreis bearbeiteten Projekten und erarbeiteten Ergebnissen. – – – Diese sind im geschlossenen Bereich der Homepage der DMGP zugänglich.
– Der Arbeitskreis arbeitet mit den anderen Arbeitskreisen der DMGP zusammen.
– Die Arbeitskreismitglieder treffen sich mindestens einmal im Jahr.
Organisation
Vorsitzender:
Die Arbeitskreismitglieder wählen einen Vorsitzenden.
Der Vorsitzende nimmt die Aufgaben des Arbeitskreissprechers und des wissenschaftlichen Beirates wahr.
Der Vorsitzende wird für drei Jahre gewählt und vom Vorstand der DMGP bestätigt.
Eine Wiederwahl des Vorsitzenden ist möglich.
Der Vorsitzende berät in seiner Funktion als wissenschaftlicher Beirat des Arbeitskreises den Vorstand der DMGP und nimmt an den Sitzungen des erweiterten Vorstands der DMGP teil.
Stellvertretender Vorsitzender: Die Arbeitskreismitglieder wählen einen stellvertretenden Vorsitzenden. Der stellvertretende Vorsitzende wird für drei Jahre gewählt. Der stellvertretende Vorsitzende unterstützt den Vorsitzenden in allen Aufgaben und vertritt diesen bei Abwesenheit.
Aufgaben des Vorsitzes Leitung und Koordination des Arbeitskreises. Führen der Arbeitskreismitgliederliste. Beratende Funktion für den Vorstand der einzelnen Fachgebiete / Berufsgruppen Informationsaustausch zwischen Vorstand und Arbeitskreis. Ggf. Repräsentation des Arbeitskreises in Abstimmung mit dem Vorstand in externen Belangen Übernahme von fachspezifischen Sonderaufgaben nach Delegation durch Vorstand Vertretung der DMGP in den berufsspezifischen Fachgesellschaften. Koordination der Bearbeitung von Anfragen interner und externer Personen, Fachgesellschaften und Gruppen Beurteilung der Abstracts für den Jahreskongress. Initiierung von Arbeitsgruppen für die Bearbeitung und Umsetzung querschnittspezifischer Fragestellungen und Aufgaben. Koordination der Arbeitsgruppen und der Vorstellung der Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen im Arbeitskreis.
Arbeitskreisessen
Die Teilnahme am Arbeitskreisessen ist allen Arbeitskreismitgliedern nach Anmeldung möglich. Eine Kostenübernahme ist nur für in Arbeitsgruppen aktive Arbeitskreismitglieder und Vorsitzende sowie eingeladene Referenten möglich.


